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Fluglärm-Daten bestätigen unsere schlimmen Befürchtungen
Wir haben vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie eine
Darstellung der Fluglärmbelastung bekommen, wie sie nach einer Verwirklichung
der geplanten Nordwest-Landebahn eintreten würde.
Danach müssten – die dann am stärksten belasteten Gebiete in Flörsheim nennend –
- fast alle Bewohner des Neubaugebietes
und
- die Anwohner im Bereich Philipp-Schneider-Straße, Kiefernweg, Buchenweg, Tannenweg sowie teilweise Bahnweg, Platt- und Altmaierstraße
bei Ostwetter mit einem Dauerschallpegel zwischen 65 und 70 dB(A) rechnen.
Andere, noch größere Bereiche in Flörsheim wären einem Dauerschallpegel zwischen
60 und 65 Dezibel ausgesetzt.
Der Solidaritätsverein Für Flörsheim e.V. gibt in seinen Sprechstunden Donnerstags
von 17 bis 19 Uhr Einblick in diese Unterlagen und lädt alle ein, von diesem Angebot
Gebrauch zu machen.
Wir bedanken uns beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie,
dass es uns wunschgemäß diese Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.
Seither wussten wir nur, dass – wenn die geplante Nordwest-Landebahn verwirklicht sein würde –
die Flieger bei Ostwetter über Flörsheims Stadtmitte bis auf 243 Meter herunter kämen
(also halb so niedrig wie jetzt!) und deutlich näher zu Wicker hin.
Unsere schlimmen Befürchtungen, die sich aus dieser niedrigen Überflughöhe ergaben,
sind durch die Zahlen aus Wiesbaden voll bestätigt worden.
Wir stellen ganz einfach und nüchtern fest: Die geplante Nordwest-Landebahn bedeutet
für die Menschen, die auf Dauer in den oben genannten Wohnbereichen wohnen wollen,
unzumutbare Wohnbedingungen; gesundheitliche Schädigungen sind zu befürchten.
Wir belegen diese Aussage mit dem "einmütig festgestellten Ergebnis des Mediationsverfah-rens über die Voraussetzungen, unter denen der Flughafen Frankfurt dazu beitragen kann, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsregion Rhein-Main im Hinblick auf Arbeitsplätze und Strukturelemente dauerhaft zu sichern und zu verbessern, ohne die ökologischen Belastungen für die Siedlungsregion außer Acht zu lassen" (Vorwort zum Mediationsbericht vom Juli 2000):
- "Die zumutbare Belastung am Tage wird...bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) (außen) überschritten - hier werden gesundheitliche Wirkungen für möglich erachtet. Ab 65 dB(A) geht die Lärmwirkungsforschung von messbaren vegetativ-hormonellen Effekten aus. In Ergänzung zum Dauerschallpegel sollten im Außenbereich Einzelschallpegel von 85 dB(A) (hinsichtlich erheblicher Belästigung) und 94 dB(A) (hinsichtlich langfristiger Gesundheitsschäden) nicht überschritten werden." (Mediationsbericht S. 41)
- "Ein Alarmwert von 65 dB(A) (Dauerschallpegel...) sollte aus gesundheitlichen Gründen nicht überschritten werden. Ein Schwellenwert von 62 dB(A) sollte zur Vermeidung erheblicher Belästigungen nicht überschritten werden.
- Ein Vorsorgewert von 60 dB(A) sollte aus Vorsorgegründen als Obergrenze angestrebt werden." (Mediationsbericht S. 42)
- "Die genannten Werte gelten für durchschnittlich lärmsensible Erwachsene. Für besonders empfindliche Gruppen, vor allem Kinder und Kranke, hält die Mediationsgruppe niedrigere Werte für erforderlich. Ihnen sollte bei Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Alteneinrichtungen usw. durch verstärkte Schallschutzbemühungen Rechnung getragen werden." (Mediationsbericht S. 44)
- "Werte über 65 dB(A) sollten bei bestehenden Wohngebieten auf keinen Fall überschritten werden." (Mediationsbericht S. 64)
- Zu dieser an sich schon entscheidenden Problematik mit dem Fluglärm kommen noch die Auswirkungen der erhöhten Schadstoffbelastung hinzu.
Unser Fazit: Die Nordwest-Landebahn darf nicht gebaut werden.
Wir weisen auf Folgendes hin:
- Es kann sich jeder an Ort und Stelle davon überzeugen, dass es sich bei dem Neubaugebiet Flörsheim-Nord und bei dem erwähnten Wohnbereich in Flörsheim-Ost um bestehende Wohngebiete handelt.
- Als die Diskussion über eine Flughafenerweiterung begann, waren die Bebauungspläne für Flörsheim-Nord längst rechtskräftig, das Gebiet war voll erschlossen, und die ersten Häuser gebaut.
- In Flörsheim-Nord befinden sich besonders lärmempfindliche öffentliche Einrichtungen: Grundschule, Kindertagesstätte, Schulkinderhaus.
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