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So laut ist es bei uns
In Flörsheim-Stadtmitte und in Flörsheim-Wicker sind mit Hilfe des Deutschen Fluglärmdienstes e.V. Fluglärm-Messstellen installiert, deren Ergebnisse Sie hier abrufen können.

Sie ersehen daraus, wie hoch die Menschen bei uns heute schon belastet sind.

Zur Lärmmessung:
Flörsheim
Flörsheim-Marienkrankenhaus
Flörsheim-Wicker

»Dem nächtlichen Ruhebedürfnis Vorrang eingeräumt«

Unsere Stellungnahme zum Urteil aus Kassel.

Für Flörsheim e.V. zu den Urteilsgründen:

„Dem nächtlichen Ruhebedürfnis Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt“

Zu den Urteilsgründen des Verwaltungsgerichtshofs weist der Solidaritätsverein Für Flörsheim e.V. zunächst darauf hin, dass diese sich nur auf das Urteil vom 21. August dieses Jahres beziehen. Sie betreffen noch nicht die Klage der Stadt Flörsheim gegen den Planfeststellungsbeschluss, über die noch verhandelt und entschieden werden muss. In diesem Verfahren werden stellvertretend für die im Nordwesten des Flughafens liegenden Kommunen und Bürger – dazu gehören auch die von der neuen Anflugroute betroffenen Städte Hattersheim, Hochheim und Mainz - weitere wichtige Aspekte, die bisher noch nicht erörtert worden sind, zur Sprache kommen. Auch über die Klagen der 23 vom Solidaritätsverein unterstützten Musterkläger steht eine Entscheidung noch aus.

Der Verein hat mit großer Aufmerksamkeit vermerkt, wie das Gericht ausführlich und mit großem Nachdruck begründet hat, dass die im Planfeststellungsbeschluss ursprünglich in der Nacht und in den Nachtrandstunden zugelassenen Flugbewegungen mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm nicht zu vereinbaren waren und deshalb aufgehoben werden mussten. Unmissverständlich und eigentlich nicht widerlegbar hat das Gericht die Gründe zerpflückt, die die Hessische Landesregierung veranlasst hatten, auch entgegen den Ergebnissen des Mediationsverfahrens die Genehmigung des die Umwelt so stark beeinträchtigenden Bauvorhabens nicht mit der unbedingt notwendigen nächtlichen Ruhephase zu verknüpfen. „In diesem Punkt hat der Verwaltungsgerichtshof ganz offensichtlich einmal dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrsunternehmen eingeräumt. Dies hatten wir immer wieder gefordert“, so Hans Jakob Gall. „Wir begrüßen das ausdrücklich.“

Der Solidaritätsverein Für Flörsheim e.V. hat nicht das geringste Verständnis dafür, dass die Hessischen Landesregierung jetzt gegen die vom Verwaltungsgerichtshof zu Recht beanstandeten Nachtflugausnahmen den Weg der Revision in Leipzig einschlagen will. Kaum jemand in der Region versteht, dass die Landesregierung damit all die Versprechen bricht, mit der sie die ungeheure Belastung, die mit dem geplanten Flughafen-Ausbau verbunden sind, der Bevölkerung etwas erträglicher machen wollte.

Im Übrigen hat das Gericht zwar festgestellt, dass „insbesondere der nördliche Teil der Stadt Flörsheim am Main einer erheblichen Zunahme des Lärms“ ausgesetzt ist, aber daraus nicht die nötigen Folgerungen gezogen. Hier sind unbedingt zusätzliche Schutzanordnungen notwendig, zu denen auch die Forderung nach bestimmten Betriebsbeschränkungen gehört, die hinsichtlich der geplanten extremen Tiefflüge über bewohntem Gebiet in den ausstehenden Gerichtsverfahren noch geltend gemacht werden. Sollte das Gericht dem nicht entsprechen wollen, weil diese Belastungen eventuell in den Verfahren bis jetzt nur theoretisch belegt seien, so geht der Vereinsvorsitzende Hans Jakob Gall davon aus, dass spätestens nach Fertigstellung der neuen Landebahn sich die Niedrigflüge über Flörsheim als so gravierend erweisen werden, dass dann entweder die Genehmigungsbehörde oder die Gerichte ganz konkret reagieren müssten. Sollte dies nicht geschehen, werden der Solidaritätsverein bzw. von ihm unterstützte Musterkläger entsprechend gut begründete Klagen einreichen.

Für Flörsheim e.V. • Hauptstr. 41 • 65439 Flörsheim/M. • Tel.: (0 61 45) 54 06 87 • Fax: (0 61 45) 54 06 89 • E-Mail: kontakt(at)fuer-floersheim(dot)de
Unsere Sprechstunden: Mittwoch 18.00 – 19.30 Uhr in unserer Geschäftsstelle in der Hauptstr. 41, in Flörsheim/M.