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So laut ist es bei uns
In Flörsheim-Stadtmitte und in Flörsheim-Wicker sind mit Hilfe des Deutschen Fluglärmdienstes e.V. Fluglärm-Messstellen installiert, deren Ergebnisse Sie hier abrufen können.

Sie ersehen daraus, wie hoch die Menschen bei uns heute schon belastet sind.

Zur Lärmmessung:
Flörsheim
Flörsheim-Marienkrankenhaus
Flörsheim-Wicker


Unterlagen zu den Lärmschutzzonen (Merkblatt und Ansprechpartner):

 Information über die Erstattung von Aufwendungen (Stand: 26.09.2011)
PDF-Datei (1,08 MB)

 Ansprechpartner
PDF-Datei (296 KB)

Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt zu Detailfragen
PDF-Datei (183 KB)

Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche (passive)
Schallschutzmaßnahmen nach §§ 9, 10 des Gesetzes zum Schutz gegen
Fluglärm (BGBl. I, 2007, S. 2550):

Antrag auf Erstattung von Aufwendungen – direkt ausfüllbare PDF-Datei (ca. 110 KB)


Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs
für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) vom 31.10.2007 ist für Verkehrsflughäfen ein Lärmschutzbereich per Rechtsverordnung durch die jeweilige Landesregierung festzusetzen.
 

Rechtliche Grundlage der Verordnung

Der Lärmschutzbereich besteht aus drei Lärmschutzzonen:

  • der Tagschutzzone 1
  • der Tagschutzzone 2
  • und einer Nachtschutzzone

(www.wirtschaft.hessen.de)
 

Ergänzendes Regelwerk

1. Fluglärmschutzverordnung (1. FlugLSV):
Ermittlung des Lärmschutzbereichs
(in Kraft seit 2008)

2. Fluglärmschutzverordnung (2. FlugLSV):
Bauakustische Anforderungen
Erstattungsregelung
(in Kraft seit 2009)

3. Fluglärmschutzverordnung (3. FlugLSV):
Entschädigungsregelung für den Außenwohnbereich
(nur Neubau oder wesentliche Ausbauvorhaben)
in Vorbereitung
 

Grundzüge der Verordnung

In den Lärmschutzzonen bestehen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Ansprüche auf Entschädigung für Beein-trächtigungen des Außenwohnbereichs und/oder Bauverbote und Baubeschränkungen.

Die maßgebliche Lärmbelastung in den Schutzzonen ergibt sich aus der Festlegung, dass es sich beim Verkehrsflughafen Frankfurt Main um einen wesentlich baulich erweiterten zivilen Flugplatz handelt, für den die Pegelwerte des § 2 Abs. 2 Satz Nr. 1 gelten.

Grundlage der Lärmberechnung ist das Prognosejahr 2020.

Planfeststellungsunterlagen 2006: ISO-Linien 60 dB(A)

(Um die Karte zu vergrößern, klicken Sie auf das Bild.)

Die Lärmschutzzonen

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Die Tagschutzzone 1

Für Wohnungen oder zulässige Wohnungen in der Tagschutzzone 1 entstehen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen ab einem Dauerschallpegel von LAeq=60 dB(A).

Darüber hinaus entstehen Ansprüche auf eine angemessene Entschädigung in Geld für Beeinträchtigungen des Außenbereichs (3. FlugLSV).

Ab einem Dauerschallpegel von LAeq=65 dB(A) entstehen die Ansprüche in der Tagschutzzone 1 mit dem Festsetzen der Lärmschutzzone. Ansonsten besteht ein Anspruch nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Festsetzen der Lärmschutzzone.
 

Die Tagschutzzone 2

In der Tagschutzzone 2 dürfen Wohnungen und die oben genannten Einrichtungen nur errichtet werden, sofern sie den Anforderungen der 2. FlugLSV genügen.

In der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone dürfen Wohnungen nur ausnahmsweise errichtet werden. Sie müssen dann den Anforderungen der 2. FlugLSV genügen.


In den Tagschutzzone 1+2 und der Nachtschutzzone dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche Einrichtungen nicht errichtet werden. In den Tagschutzzonen 1+2 dürfen Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen nicht errichtet werden. Ausnahmen sind zulässig.


Die Tagschutzzonen 1+2 (Detailplan 28)

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Die Tagschutzzonen 1+2 (Detailplan 29)

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Die Nachtschutzzone

Maßgeblich für die Grenzwerte in der Nacht ist der Zeitpunkt der Festsetzung des Lärmschutzbereichs. Seit dem 1. Januar 2011 gelten die Werte nach Buchstabe b des FluglärmG:
LAeq=50 dB(A) [alt: 53 dB(A)]
und
LAmax = 6 mal 68 dB(A) [alt: 6 mal 72 dB(A)]

In Wohnungen oder dort, wo Wohnungen zulässig sind, werden Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen einschl. des Einbaus von Belüftungseinrichtungen in Schlafräumen erstattet. Wird ein Dauerschallpegel von LAEq = 60 dB(A) bei Nacht überschritten entstehen Ansprüche sofort, ansonsten nach fünf Jahren.

Die Nachtschutzzone (Detailplan 28)

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Die Nachtschutzzone (Detailplan 29)

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Randbedingungen

Ansprüche auf baulichen Schallschutz oder Außenwohnbereichsentschädigung entstehen mit Festsetzen der Lärmschutzzonen (nachträgliche Entschädigung).

Ansprüche auf baulichen Schallschutz oder Außenwohnbereichsentschädigung verjähren nach einer Frist von fünf Jahren.

Spätestens nach zehn Jahren seit Festsetzen des Lärmschutzbereichs ist zu prüfen, ob sich die Lärmbelastung wesentlich verändert hat oder wesentlich verändern wird. Eine Erhöhung ist wesentlich, wenn es an den Grenzen der Tagschutzzone 1 oder der Nachtschutzzone zu einer Erhöhung der Lärmbelastung um mindestens 2 dB(A) gekommen ist.
 

Randbedingungen – Teil 2

Der Höchstbetrag für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen beträgt 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. In dem Höchstbetrag sind die Kosten für die erstattungsfähigen Nebenleistungen und für Belüftungseinrichtungen enthalten.

Bei baulichen Anlagen, denen vor dem 15. September 2009 im Rahmen freiwilliger Schallschutzprogramme Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet worden sind, werden Aufwendungen für weitere bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet, wenn die Bauschalldämm-Maße der früheren Schallschutzmaßnahmen um mehr als 8 Dezibel unter den Bauschalldämm-Maßen für die Errichtung baulicher Anlagen liegen.
 

Umsetzung der Lärmschutzverordnung

Zur Zahlung der Aufwendungen für baulichen Schallschutz und zur Zahlung der Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs ist der Flugplatzhalter (Fraport AG) verpflichtet.

Zuständige Behörde wird voraussichtlich das Regierungspräsidium Darmstadt sein.

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Lärmschutzvordnung ist noch nicht absehbar. Ein Inkrafttreten mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn wird erwartet. Es wird aber auch noch mit einer Neuberechnung der Lärmschutzzonen gerechnet.
 

Kritik an der Lärmschutzverordnung

Keine Realverteilung:
Der Fluglärm bei Ostbetrieb (etwa 30 % des Jahres) darf nicht mit dem Fluglärm bei Westbetrieb (etwa 70 % des Jahres) verrechnet werden.

Zeitpunkt des Entstehens von Ansprüchen:
Den betroffenen Bewohnern in den Lärmschutzzonen ist nicht zuzumuten, dass sie erst nach fünf Jahren passiven Schallschutz erhalten.

Regelmäßige Überprüfung der Lärmbelastung:
Ob sich die Lärmsituation wesentlich geändert hat, wird frühestens nach zehn Jahren überprüft. Dieser Zeitraum ist deutlich zu lang.
 

Für Flörsheim e.V. • Hauptstr. 41 • 65439 Flörsheim/M. • Tel.: (0 61 45) 54 06 87 • Fax: (0 61 45) 54 06 89 • E-Mail: kontakt(at)fuer-floersheim(dot)de
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